Beitragsordnung

Beitragsordnung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Müggelheim e.V.

Die in dieser Beitragsordnung festgelegten Beträge und Staffelungen gelten jeweils bis zu ihrer Neuordnung durch die Hauptversammlung oben genannten Fördervereins.

 § 1     Zeitraum der Beitragserhebung

Die Beiträge werden jeweils für den Zeitraum eins Kalenderjahres zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember erhoben und sind bis zum 31. März des gleichen Jahres zu entrichten.

Bei Neuaufnahmen nach dem 31. März muss der Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Eintritt in Höhe der unter § 2 genannten Summe beim Kassierer eingegangen sein.

§ 2     Beitragshöhe

Für aktive Mitglieder wird ein jährlicher Beitrag von 30 Euro erhoben. Sollten Ehepartner und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner des Beitragszahlers ebenfalls aktives Mitglied des Fördervereins sein oder werden, entrichten diese einen Beitrag von 15 Euro jährlich.

Passive Mitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag von 15 Euro. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass passive Mitglieder kein Stimmrecht innerhalb des Fördervereins besitzen.

Ein Beitrag von 7 Euro 50 Cent gilt für Personen ohne geregeltes Einkommen, Hierzu zählt jegliche Form staatlicher bzw. privater Leistungsnahme und Förderung, solange diese im Sinne eines Sozialausgleichs empfangen wird. Der Status des Mitglieds (aktiv/passiv) bleibt von dieser Einstufung unberührt.

Jegliche Änderung der persönlichen Situation und damit verbundene Wechsel innerhalb der Beitragsstaffelung ist dem Fördervereinsvorstand respektive dem Kassierer unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Eine rückwirkende Änderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

Als Grundlage der Beitragserhebung innerhalb eines Kalenderjahres wird immer die für das Mitglied mit den niedrigsten Beitragskosten verbundene Staffelung herangezogen.

§ 3     Stundung der Beiträge

Zahlungsunfähigkeit aufgrund einer Notlage führt zur Stundung der Beiträge, ausnahmsweise auch zum Erlass durch Mehrheitsentscheid der Hauptversammlung